WLAN Karte aus USA
Nico Dummer wrote:
>Nur um mal ein Gefühl dafür zu bekommen wann man so einen
3dB-Koppler
>anstatt einer zweiten Antenne einsetzen kann, in welchem Preisbereich
>bewegt sich so ein Teil?
Keine Ahnung. Ich habe beruflich mit professionellen 3dB-Kopplern für
tiefere Frequenen zu tun, da geht es im unteren dreistelligen
EUR-BEreich an. Mal die üblichen Verdächtigen Wimo und ukw-berichte
gecheckt? Oder mal die Amateurfunk-ATV-Lieferanten abklappern...
regards - Ralph
--
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Ekki Plicht schrieb
>> Wenn sie jemand gewerbsmaessig in Verkehr bringt braucht sie ein
>> CE- Zeichen ;-) Einem Verwender kann das erst mal egal sein.
> A u s g e m a c h t e r Unsinn.
> Nicht eine der von den WLAN-Antennen Shops verkauften Antennen hat
> oder benötigt eine CE-Zulassung.
Ich hatte nicht umsonst einen Smiley gesetzt. Erst einmal ist CE
keine Zulassung sondern eine Konformitaetserklaerung die vom Hersteller
abgegeben wird oder eben nicht. Ein Verstoss gegen CE- Richtlinien
oder die fehlende CE- Kennzeichnung ist auch keine Ordnungswidrigkeit
oder gar Straftatbestand. Die gesamte CE- Zertifizierung ist eine
Wissenschaft fuer sich.
Man kann sich auf den Standpunkt stellen dass WLAN- Antennen
"Umbauten handelsüblicher Anlagen durch Funkamateure" sind,
dann brauchen sie kein CE.
Dann kommt aber noch die EMV die gilt z.B. für Geräte,
| -die elektromagnetische Störungen verursachen können oder
| -deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.
|
| Damit sind alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen
| und Systeme betroffen, die elektrische und/oder elektronische
| Bauteile enthalten.
Das duerfte weitestgehend zutreffen, selbst unter Betrachtung des
Ausschlusses:
| einzeln verkaufte Bauteile und Baugruppen für die Weiterverarbeitung
| durch Fachbetriebe, wie z.B. Widerstände, Kondensatoren oder
| OEM-Baugruppen.
Das trifft es aus meiner Sicht nicht. Selbst der Unterausschluss
| Spezifische EMV-Eigenschaften von Telekommunikationsendeinrichtungen
passt nicht wirklich. Daher plaediere ich grundsaetzlich fuer CE bei
WLAN- Antennen. Aber vielleicht hast du ja das passende Gutachten zur
Hand und kannst etwas mehr als "alles was man kaufen kann hat kein CE
und braucht es nicht" beitragen.
Ruediger
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Ruediger Schwarz-Linek wrote:
> WLAN- Antennen. Aber vielleicht hast du ja das passende Gutachten zur
> Hand und kannst etwas mehr als "alles was man kaufen kann hat kein CE
> und braucht es nicht" beitragen.
Nein, ein Gutachten habe ich nicht. Aber die Gewissheit das ein Rechtsanwalt
die Lage geprüft hat, bevor mein AG begann WLAN Antennen zu vertreiben.
Antennen benötigen keine CE-Kennzeichnung.
Gruß,
Ekki
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Ekki Plicht schrieb
> Nein, ein Gutachten habe ich nicht. Aber die Gewissheit das ein
> Rechtsanwalt die Lage geprüft hat, bevor mein AG begann WLAN Antennen
> zu vertreiben. Antennen benötigen keine CE-Kennzeichnung.
Schade, ich war echt neugierig auf Details.
Ruediger
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Ralph A. Schmid, DK5RAS schrieb:
> Martin Bodenstedt wrote:
>
>
>>Ein Firma in der Nachbarschaft wurde gerade zu einer empfindlichen
>>Geldstrafe verdonnert, weil sie in einem Accesspoint auf dem
>>Firmengelände eine in D nicht zugelassene Richtantenne installiert
hatte.
>
>
> Was ist eine "in Deutschland nicht zugelassene Antenne"?? Eine
> (passive) Antenne ist nicht zulasusngspflichtig, man muß nur die
> Grenzparameter bezüglich EIRP einhalten.
Genau darum ging es wohl.
OK. Dann war streng genommen nicht die Antenne Schuld sondern wohl die
mangelnde Anpassung an die Antenne.
Sorry.
--
Martin Bodenstedt
www.maboko de /
www.die-bodenstedts.de
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On Fri, 10 Dec 2004, Ralph A. Schmid, DK5RAS
wrote:
Hi,
> Zum einen ist das maximal eine Ordnungswidrigkeit, weiterhin ist es
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
kann aber trotzdem teuer werden
> ziemlich egal, ob ein Notebook mit seiner Mini-Antenne 35 oder 100mW
> macht, das wird niemandem auffallen, und es kommt auch keiner zum
> Nachmessen.
zugegeben unwahrscheinlich, aber die RegTP kommt sehr wohl zum
Nachmessen.
Gru3 Pitz
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Stephan Pitz Pietzko wrote:
>zugegeben unwahrscheinlich, aber die RegTP kommt sehr wohl zum
>Nachmessen.
Ohne Grund kommt ganz genau niemand. So ein Grund ist eine Beschwerde
bzw. wenn man angeschwärzt wird.
regards - Ralph
--
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Ralph A. Schmid, DK5RAS wrote:
> Stephan Pitz Pietzko wrote:
>
>>zugegeben unwahrscheinlich, aber die RegTP kommt sehr wohl zum
>>Nachmessen.
>
> Ohne Grund kommt ganz genau niemand. So ein Grund ist eine Beschwerde
> bzw. wenn man angeschwärzt wird.
Einspruch, Ralph.
Letztens hatten wir einen Kunden bei dem der RegTP Mitarbeiter die Antenne
zufällig gesehen hat und daraufhin mal gemessen hat... Ich weiss nicht ob
der zuviel Zeit hatte, jedenfalls lag keine konkrete Störungsmeldung oder
Beschwerde vor (laut Aussage des Kunden).
Gruß,
Ekki