Re: offenes w-lan nutzen?
Hallo, Nico,
Du (Nico.Dummer.news012004) meintest am 29.04.05:
>> Nicht jedes offen WLAN ist mit Wissen und Vorsatz des Betreibers
>> offen.
> Man kann ein offenes Wlan betreiben und man kann auch zu Fuß stark
> befahrene Autobahn überqueren.
Zu Fuss über die Autobahn lässt Vorsatz oder Vollrausch erahnen. Ein
offenes WLAN haben (wie auch mehrfach berichtet wurde) die meisten
Betreiber weder wissentlich noch gar vorsätzlich betrieben.
Den Rest der Diskussion kannst Du in de.soc.recht.datennetze
nachlesen.
> Beides sollte man nicht tun wenn man nicht aus eigener Schuld zu
> Schaden kommen möchte.
>> Dieses Problem hat übrigens nichts mit Hardware zu tun.
> Da hast du recht es hat allein mit dem zu tun was je nach
> Konfiguration gesendet wird.
Quatsch - sorry.
Erläuterung dieser Zusammenfassung: s. de.soc.recht.datennetze
Viele Grüße!
Helmut
Re: offenes w-lan nutzen?
Re: offenes w-lan nutzen?
Helmut Hullen wrote:
> Zu Fuss über die Autobahn lässt Vorsatz oder Vollrausch erahnen.
Ein
> offenes WLAN haben (wie auch mehrfach berichtet wurde) die meisten
> Betreiber weder wissentlich noch gar vorsätzlich betrieben.
Anders als im Vollrausch oder mit Vorsatz kann man die zum Teil
neonroten Hinweisseiten auf die Verschlüsselung und deren Nutzen in den
Handbüchern auch nicht übersehen.
> Erläuterung dieser Zusammenfassung: s. de.soc.recht.datennetze
Da die meisten Juristen in ihrer Sicht der Dinge weltfremder als die
Kirche sind interessiert mich weder deren Newsgroup noch deren
Diskussionen solange es nicht um ein absolut passendes rechtskräftiges
Urteil eines Deutschen Gerichts geht.
Bis dahin halte ich mich an das was die Ingenieure für Wlan an
Zugangsmöglichkeiten vorgesehen haben.
Re: offenes w-lan nutzen?
Nico Dummer schrieb:
> Helmut Hullen wrote:
>> Erläuterung dieser Zusammenfassung: s. de.soc.recht.datennetze
>
> Da die meisten Juristen in ihrer Sicht der Dinge weltfremder als die
> Kirche sind interessiert mich weder deren Newsgroup noch deren
> Diskussionen solange es nicht um ein absolut passendes
rechtskräftiges
> Urteil eines Deutschen Gerichts geht.
Es wäre hilfreich, wenn du die Dikussion selbst überfliegen
würdest,
statt HHs Theorien über deren Resultat zu glauben.
cu
ulf
--
Ulf Volmer
u.volmer@u-v.de
www.u-v.de
Re: offenes w-lan nutzen?
Ulf Volmer wrote:
> Es wäre hilfreich, wenn du die Dikussion selbst überfliegen
würdest,
> statt HHs Theorien über deren Resultat zu glauben.
Habe ich vor einigen Minuten trotz Desinteresse kurz getan.
Mehrere Stichproben in Threads mit Subjects die Wlan enthalten kommen zu
dem Ergebnis das allenfalls das Brechen von Verschlüsselung, nicht aber
das einloggen und nutzen komplett offener Netze strafbar ist.
Dabei kam unter anderem folgendes zum Vorschein:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
Damit hat sich Helmut wohl als Troll für das Killfile qualifiziert.
Re: offenes w-lan nutzen?
Ulf Volmer wrote:
> Es wäre hilfreich, wenn du die Dikussion selbst überfliegen
würdest,
> statt HHs Theorien über deren Resultat zu glauben.
Habe ich vor einigen Minuten trotz Desinteresse kurz getan.
Mehrere Stichproben in Threads mit Subjects die Wlan enthalten kommen zu
dem Ergebnis das allenfalls das brechen von Verschlüsselung, nicht aber
das einloggen und nutzen komplett offener Netze strafbar ist.
Dabei kam unter anderem folgendes zum Vorschein:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
Damit hat sich Helmut wohl als Troll für das Killfile qualifiziert.
Re: offenes w-lan nutzen?
Nico Dummer schrieb:
> Mehrere Stichproben in Threads mit Subjects die Wlan enthalten kommen zu
> dem Ergebnis das allenfalls das brechen von Verschlüsselung, nicht
aber
> das einloggen und nutzen komplett offener Netze strafbar ist.
Das ist richtig.
Daraus zu schließen, daß die Benutzung eines "offenen"
WLANs erlaubt
sei (und daher bspw. keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen
könnte - so denn ein Schaden entsteht), ist allerdings falsch.
-thh
Re: offenes w-lan nutzen?
Thomas Hochstein wrote:
> Daraus zu schließen, daß die Benutzung eines
"offenen" WLANs erlaubt
> sei (und daher bspw. keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen
> könnte - so denn ein Schaden entsteht), ist allerdings falsch.
Das ist aber mit üblichen Konsumerroutern nicht durchsetzbar, weil weder
jemand identifiziert noch das Datenvolumen auf einzelne Clients
aufgeschlüsselt werden kann. Und damit letztendlich nicht bewiesen
werden kann das jemand bestimmtes und nicht jemand anderes einen Schaden
verursacht und damit eine Schuld hat.
Wer die entsprechenden Möglichkeiten hätte müsste zur
Identifizierung
kryptographisch sichere Zugangskontrollen betreiben und hätte damit
dieses Problem erst gar nicht.
IPs, Macadressen und kryptographisch unsichere Loginverfahren sind als
Beweise jedenfalls wegen extrem leichter fälschbarkeit untauglich.
Bleibt als Fazit das man wegen normaler Nutzung offener Wlans mit sehr
grosser Wahrscheinlichkeit nicht strafrechtlich belangt werden kann und
ein Schaden einem Verursacher nicht beweiskräftig nachgewiesen werden
kann. Man hat also nichts zu befürchten solange man sich auf eine
massvolle Nutzung eines offenen Internetzugangs beschränkt.
Re: offenes w-lan nutzen?
Nico Dummer schrieb:
> ein Schaden einem Verursacher nicht beweiskräftig nachgewiesen werden
> kann. Man hat also nichts zu befürchten solange man sich auf eine
> massvolle Nutzung eines offenen Internetzugangs beschränkt.
Das eigentliche Problem sind meist die zivilrechtlichen Folgen.
Wenn Du - theoretisch angenommen - von einem Richter zu einer kleinen
Geldstrafe verurteilt wirst, kannst Du damit prima leben. Schon allein
deshalb, weil Dein Einkommen berücksichtigt wird. Und in Raten darfst Du
auch zahlen.
Wenn Du aber schadenersatzpflichtig gemacht wirst, was nichts mehr mit
Strafrecht zu tun hat, muß der Schaden von Dir gezahlt werden.
Unabhängig von Deinem Einkommen und meist sofort.
Du weißt nicht, ob der Besitzer des WLAN eine Flatrate hat. Er kann auch
einen Zeittarif oder kleinen Volumentarif haben.
Er kann auch einen Volumentarif haben, der bereits ausgeschöpft ist.
Dann muß er für jedes weitere MB/GB besonders zahlen. Es gibt
Provider,
die bei Überschreitung pauschal schonmal 20 Euro kassieren. Das wäre
schonmal ein Schaden, den Du verursachen könntest.
Was die Beweisführung angeht - man muß die Clients nicht unbedingt
getrennt loggen. Es reicht durchaus, wenn der Besitzer glaubhaft machen
kann, wie er sein WLAN nutzt. Saugt er durchschnittlich 500 MB/Monat,
was er ja nachweisen kann, und hat dann plötzlich 5GB/Monat und war in
diser Zeit im Urlaub, dann stimmt was nicht.
Dann allerdings Dich zu finden, dürfte das eigentlich Problem sein.
Was aber nichts daran ändert, daß das Schwarzsurfen aus o.g.
Gründen
ziemlich asozial ist.
Grüße,
--
Uwe Buschhorn